Alle Gemeinden sind verpflichtet, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Grundlagen ein gemeindliches Konzept zu den Förderungsmassnahmen zu erstellen. Als Beispiel das IBBF-Konzept der Gemeinde Altdorf:
→ Konzept „Integrative Begabungs- und Begabtenförderung“ an den Kindergärten und an der Primarschule Altdorf