Die Begabtenförderung zählt zu den Förderungsmassnahmen. Die Förderungsmassnahmen sind in Artikel 8 der → Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz gesetzlich verankert (RB 10.1115)
Der Erziehungsrat erlässt → Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen und zur Sonderschulung. Die Begabtenförderung ist in den Artikeln 13 bis 15 und 26 bis 28 geregelt.