Den Schulen im Kanton Solothurn stehen ab Schuljahr 2011/12 kollektive Ressourcen in Form eines Pensenpools für die Spezielle Förderung zur Verfügung.
Die Spezielle Förderung (§§36 ff VSG) umfasst Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit
a) einer besonderen Begabung,
b) einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand,
c) einer Verhaltensauffälligkeit.
Die Spezielle Förderung hilft die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Regelklasse zu entwickeln.
Den einzelnen Schulen ermöglicht die Ressourcierung in Form eines Pensenpools ihre Förderangebote noch gezielter auf die Bedürfnisse und den Bedarf vor Ort auszurichten.
Im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung sind unterschiedliche differenzierende Fördermassnahmen möglich.
Kantonale Vorgaben zur Umsetzung §§36ff VSG sind in Ausarbeitun. (Stand 1.4.2010).
Weitere Informationen zur Speziellen Förderung im Kanton Solothurn im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung werden in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen.