Ab 1. Februar 2007 sind im Kanton St.Gallen die rechtlichen Grundlagen für den Besuch, bzw. die Beitragspflicht von Schulen für Hochbegabte geregelt worden. Dies betrifft drei Arten von Talentschulen nämlich für sportlich, künstlerisch und intellektuell hochbegabte Kinder und Jugendliche.
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Der Schulrat kann den Besuch einer Schule für Hochbegabte gestatten, wenn eine Hochbegabung sich in der öffentlichen Schule am Aufenthaltsort nicht entfalten kann. Die Regierung hat die Voraussetzungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte geregelt.