Ein Recht auf Förderung haben sowohl lernschwache Kinder wie auch jene
Kinder und Jugendlichen, die zu weitergehenden Leistungen fähig sind.
Es gehört zur Lernkultur, dass jede Schülerin, jeder Schüler anders sein darf.
Erster und wichtigster Förderort eines Kindes mit besonderen Begabungen ist
seine Stammklasse.
Begabungsförderung ist nicht eine Frage der Struktur und Organisation, sondern in erster Linie eine pädagogische Haltung eines Kollegiums von Lehrper
sonen.
Die Lehrpersonen erhalten bei dieser anspruchsvollen Aufgabe der Begabungsförderung eine aktive und kompetente Unterstützung (Beratung, Materialien, Aus- und Weiterbildung).