Kanton Appenzell Innerrhoden - Gesetze
Gesetzliche Bestimmungen zur Förderungen von Schülerinnen
und Schülern in Appenzell Innerrhoden
Schulgesetz (Artikel 15)
Förderung und Unterstützung
- Für Schüler, welche dem Unterricht in der Regelklasse auf die Dauer nicht zu folgen vermögen, aber weder Massnahmen nach Art. 8 (Kleinklasse) noch solcher nach Art. 12 (Sonderschulen) bedürfen, sollen Fördermassnahmen wie Einführungsklassen, Deutschklassen Stützunterricht und Ähnliches angeboten werden.
- Für Schüler, welche aufgrund ihres Begabungsprofils durch den Unterricht
in der Regelklasse nicht hinreichend gefordert werden, sollen
Fördermassnahmen im Rahmen des kantonalen Förderkonzeptes
angeboten werden. Solche Schüler können Klassen überspringen.
- Die Landesschulkommission regelt das Nähere.
Lehrplan
Methodenfreiheit (Seite 8)
- Bei der Gestaltung des Unterrichts sind die Lehrkräfte im Rahmen des
aktuellen Standes des fachlichen Wissens und der Forderung der Lehrpläne in
der Wahl der Methoden frei. Sie wählen in eigener Verantwortung jene
Methoden, die den Zielen, Inhalten und Themen sowie ihrer Klasse am besten
entsprechen und für die Schülerinnen und Schüler in ihrer Heterogenität eine
optimale Förderung ermöglichen.
innere Differenzierung (Seite 9)
- Die Lehrkräfte gehen auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und
Möglichkeiten der Kinder ein, indem sie mit geeigneten Mitteln und Methoden
nicht nur den Klassendurchschnitt berücksichtigen, sondern auch auf die
besonderen Bedürfnisse der schwächeren und der begabteren Kinder
eingehen. Für schwächere Kinder werden teilweise Ziele reduziert, für
begabtere Zusatzangebote gemacht, ohne der nächsten Stufe vorzugreifen.
Bei grösseren Abweichungen vom Normalprogramm müssen die Eltern
rechtzeitig über das Ausmass der Abweichung und über die Begründungen
informiert werden.
äussere Differenzierung
- Die Lehrkräfte eines Schulhauses arbeiten im Förderbereich zusammen und
suchen im Rahmen der Möglichkeiten der Schule nach Formen, wo
Schülerinnen und Schüler in klassenübergreifenden Gruppen gefördert
werden können.